Tierärztlicher Leistung
Der Abrechnung tierärztlicher Leistungen ist in Deutschland vom Gesetzgeber ein Rahmen vorgegeben. Die Gebührenordnung für Tierärzte, abgtekürzt GOT, schreibt für alle Leistungen einen Mindestpreis (1-facher Satz) und einen Höchstpreis (3-facher Satz) vor. Dazwischen können sich alle Praxen frei bewegen.
Die letztendliche Wahl eines Gebührensatzes trifft jede Praxis aus Ihrer individuellen Situation heraus und richtet sich nach den betriebswirtschaftliche Gegebenheiten der Praxis. Hier sind insbesondere die Ausstattung der Praxis mit Räumlichkeiten, Personal und Gerätschaften zu berücksichtigen.
Wir rechnen nach der GOT ab und erstellen Ihnen für Routineeingriffe gerne einen Kostenvoranschlag. Bitte Bedenken Sie, dass in der Medizin nicht alles vorhersehbar ist und die Rechnungstellung nach Aufwand erfolgt. Insbesondere die Behandlung von Krankheiten lässt nach Diagnosestellung nur eine Abschätzung der zu erwartenden Kosten zu.
Gebührenordnung für Tierärzte - GOT
Hier können Sie die Gebührenordnung für Tierärzte als pdf-Datei anschauen und herunterladen.
Tierärzte Altdorf
Zweibrückenstr. 15
83527 Haag in Oberbayern/Altdorf
Telefon 08072 - 37 100 80
Fax 08072 - 37 100 81
info {et} tieraerzte-altdorf {punkt} de
Öffnungszeiten
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Wir bitten Sie für tierärztliche Konsultationen unbedingt telefonisch einen Termin zu vereinbaren. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.
Telefon 08072 - 37 100 80